Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Zuschussbedarf pro Einwohner | 60 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 477689 |
Datum | 16.04.2008 00:02 MSG-Nr: [ 477689 ] | 22013 x gelesen |
Landkreis
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Geschrieben von Ingo zum FeldeEs liegt wohl eher daran, dass im KTP ein Mindestlohn von 7,5 EUR eine deutliche Lohnsteigerung bedeuten würde und die Behörde die lukrative Notfallrettung selber machen möchte.
Ich schmeiß mich weg. Liegt der LK harburg auf der Südhalbkugel? Ich meine nur, weil Euer Rettungsdienst offensichtlich andersherum tickt als alle anderen. Der KTP ist das lukrative Geschäft, NICHT die Notfallrettung. Einen RTW, den ich zu 30 % auslaste (Großstadt, d.h. kurze Wegezeiten zum KH!), kann wohl kaum rentabel (und damit lukrativ sein). Ein KTW, auf dem Personal unterhalb des Hartz IV-Satzes liegt (die HiOs müssen ja i.d.R. angelehnt an BAT/TVöD zahlen, aber die Privaten?), und der zu 80% und mehr ausgelastet ist, fährt dagegen durchaus Kohle ein. Nützt dem öff. RD natürlich nichts, weil wir bei Mehreinnahmen sofort die Gebühren seknen müssen (der Private auch?).
Gruß
A.
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