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Grundgesetz
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaAb wann in den Einsatz ?4 Beiträge
AutorSven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen477752
Datum16.04.2008 10:21      MSG-Nr: [ 477752 ]4523 x gelesen

Guten Morgen,

guck mal unter Punkt 2. 1. 1 nach.

Dort steht geschrieben welche Tätigkeiten als Ziel vorgegeben sind.


FwDV 2 Ausbildung Freiwillige Feuerwehr Niedersachsen

Frag mal bei Euch nach wie das geregelt ist ? Ob ohne TM 1 ein Einsatz bis zum Verteiler / Grenze Gefahrenbereich zulässig ist.

Fazit : Erst Ausbildung TM 1, dann Einsätze fahren !

MkG Sven


Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG !
Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/

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 16.04.2008 09:25 Mart7in 7M., Wuppertal
 16.04.2008 09:37 Meik7 Z.7, Lehrte
 16.04.2008 10:21 Sven7 K.7, Baddeckenstedt

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