Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Zuschussbedarf pro Einwohner | 60 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 477871 |
Datum | 16.04.2008 17:26 MSG-Nr: [ 477871 ] | 22055 x gelesen |
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Berufsfeuerwehr
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Dietmar ReimerIst es lukrativ eine rettungsdienstliche Versorgung der Bürger auch im abgelegensten Stadtteil zu ermöglichen, wenn die Kosten dafür nur durch die hoch frequentierten Innenstadtwachen so einigermaßen wieder reinkommen?
Das kommt wohl auf die Gebühren an, die ja überwiegend in Verhandlungen zwischen Behörde und Kassen festgelegt werden.
Da wird in den Gesetzen nicht zwischen KTP und Notfallrettung unterschieden. So scheint es möglich zu sein in KTP und Notfallrettung in etwa das gleiche Geld zu verdienen bzw. kostendeckend zu arbeiten.
Geschrieben von Dietmar ReimerWann braucht der RD Hilfe? Wenn aufgrund vieler kleiner Ereignisse oder auch eines größeren mehr RTW gebraucht werden, als normalerweise vorgehalten werden. Bei einer BF zaubert man mal eben zwei, drei oder vier RTW aus dem Hut und die arbeiten so wie der Regelrettungsdienst. Das bezweifele ich eben bei Deiner Lösung.
Ich denke wie sind eigentlich nicht so weit auseinander. Bei Überlastung des RD sehe ich folgende Stufen:
1) Fahrzeuge aus der KTP-Vorhaltung (die hoffentlich dafür als RTW mindestens jedoch als Notfall KTW Ausgerüstet und Besetzt sind)
2) Fahrzeuge mit Brandschutzpersonal (sofern hierzu keine Wachbesetzung durch FF erfolgt)
3) Bei längerfristigen Spitzenbedarf (z.B. durch Überörtliche Hilfe, Schlechtwetter o.ä.) Dienstfreie -haupt- oder ehrenamtliche- Kräfte des RD/SanD.
4) Fahrzeuge mit Brandschutzpersonal und Wachbesetzung durch FF
Ich denke das wir uns eigentlich nur in der Reihenfolge von 1 und 2 sowie 3 und 4 unterscheiden.
Gruß
Ingo
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