Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Zuschussbedarf pro Einwohner | 60 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 478202 |
Datum | 18.04.2008 13:21 MSG-Nr: [ 478202 ] | 22098 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
First Responder
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Dietmar ReimerIch verstehe den Unterschied zwischen 2 und 4 nicht.
Ganz einfach ;-)
Bei 2) ist relativ schnell wieder der Sollzustand ereicht, deshalb erfolgt keine Wachbesetzung durch EA. Kräfte. Bei 4) Retten die regulären Brandschutzkräfte und es erfolgt ein zusätzlicher Einsatz von ehrenamtlichen Kräfte zur Wachabdeckung.
Geschrieben von Dietmar ReimerDas ist ja alltäglich, mindestens als First Responder.
KTW mit RA als FR + RTW sind ja auch nicht wirklich wirtschaftlich. Bei Notfällen mit NA kann ich das ja noch verstehen, aber bei den anderen Notfällen sollte das der KTW dann auch erleine erledigen können. Zumindest wenn das häufiger vorkommt muss man die KTW dann eben entsprechend ausstatten.
Gruß
Ingo
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