Hallo zusammen,
Eigentlich ist es so dass bei bestuhlten Zelten grundsätzlich ab 1500 Personen eine Brandsicherheitswache zu stellen ist. Es kann aber auch von verschiedenen Faktoren abhängig gemacht werden. Ist eine Bühne im Zelt, gilt genau wie in Hallen oder Gebäuden ab bestimmter Bühnengröße, ist ein SWD vorgeschrieben. Sollten in irgendeiner Weise Handlungen mit offenem Feuer stattfinden oder Pyrotechniche Artikel eingestzt werden gillt auch dann dass ein SWD anwesend sein muss. Grundsätzlich aber mal in der Versammlungsstättenverordnung NRW schauen da gibt es einen Anhang für fliegende Bauten. Die Entscheidung über Stellung einer Brandsicherheitswache, deren Art und Umfang obliegt aber letztendlich der Brandschutzdieststelle, sprich dem VB der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung
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