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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BFler in der Freiwilligen | 49 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 478441 | ||
Datum | 20.04.2008 10:03 MSG-Nr: [ 478441 ] | 14490 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Anton Kastner die Vollzugsordnung zum BayFwG. Geschrieben von 8.2.4, VollzBekBayFwG Angehörige Freiwilliger Feuerwehren, die gleichzeitig hauptberufliche Mitglieder anderer Feuerwehren sind, sind in der Regel wegen möglicher Pflichtkollisionen für das Amt des Kommandanten nicht geeignet. Naja, ein Verbot klingt meines Erachtens anders... zumal das ja nicht nur für den 1. Kommandanten sondern auch für den Stellvertreter gilt. Grüße Magnus | ||||
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