News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zugeparkte Hydranten | 26 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 478508 | ||
Datum | 20.04.2008 18:16 MSG-Nr: [ 478508 ] | 20276 x gelesen | ||
Hi! Die Anwendbarkeit von Rechtfertigungsgründen als Ermächtigungsgrundlage für behördliches Einschreiten ist sehr umstritten. Besser ist es, sich auf die einschlägigen Ermächtigungsgrundlagen des jeweiligen Landesgesetzes zu stützen. In Betracht käme für NRW § 27 Abs. 3 FSHG NRW. Das kann dan auch von der Feuerwehr selbst vollzogen werden, einschlägig dafür ist das Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW, §§ 66, 68 Abs, 1 Nr. 11, bzw. 59 VwVG NRW. Muss jeder für sein Land selbst nachsehen, ist so ausdrücklich nicht überall geregelt. Beste Grüße Sven | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
2.949