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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Bandschlinge vs. Rettungsschlaufe | 18 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 478632 | ||
Datum | 21.04.2008 12:14 MSG-Nr: [ 478632 ] | 10299 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven von Gazali Dennoch muss ich mir aber doch als Organisation Gedanken darüber, ob dass Geräte welches ich kaufe um meinen AGT's eine Selbstrettung zu ermöglichen, dafür zu gelassen ist. Hm, dann würde die Organisation als Ganzes aber sicher doch zu dem Schluß kommen, daß eine Selbstrettung mittels Bandschlinge, Rettungsschlaufe, Feuerwehrleine oderwasweißichnichtsonstnoch "relativ" unwahrscheinlich ist. Mangels geeigneter Festpunkte, etc... Siehe auch die Abhandlung "Selbstrettung - Selbstbetrug" von Jan. Ich persönlich halte auch eine Selbstrettung mittels Bandschlinge oder Rettungsschlaufe für unwahrscheinlich. Entweder mein "geplanter Rückzugsweg" ist nicht mehr nutzbar, dann habe ich a) Zeit und kann ich mir (in Ruhe) einen Festpunkt suchen b) keine Zeit und dann muß ich schnell, egal wie, raus. In beiden Fällen kann auch die Anleiterbereitschaft helfen und auch deswegen bilden wir diese aus..... Wie schon vorher geschrieben, ist die Bandschlinge (für mich) in erster Linie ein Hilfsmittel für viele Einsatzsituationen, aber nicht als Rettungsmittel gedacht. Und deswegen kann ich Geschrieben von Sven von Gazali Desweiteren muss eine Bandschlinge mind. einmal jährlich von einem Sachkundigen nach BGG 906 überprüft werden und sie unterliegt aufgrund gewisser Alterungsprozesse im Material eine Ablegereife (6 Jahre nach GUV-R 198). darauf verzichten. Eben auch deswegen: Geschrieben von Axel Solanka Da hat wohl mal eine Führungskraft diese Bezeichnung ernst genommen und im Rahmen ihrer Führungsfunktion eine Entscheidung selbst getroffen und sie sich nicht von einem Hersteller / Normenausschuss / ... abnehmen lassen. Du stimmst mir doch sicher zu, daß eine Bandschlinge nun nicht jedes Jahr geprüft werden muß, wenn zwei AGT sich bei einer Suche damit verbinden, um den Suchradius zu erhöhen? Ich stimme Dir zu, wenn die Bandschlinge dafür/dabei benutzt wird, wo sie ursprünglich herkommt: dem Klettersport, oder?! Mal andersrum: wenn ich nun gezwungen bin mich zu retten, indem ich mich an einem Schlauch herunter hangeln muß, darf ich das dann nicht, weil der Schlauch nicht dafür geprüft/ausgelegt ist?! Also unter uns: dann lieber am (dafür nicht zugelassenen/geprüften) Schlauch herunter hangeln und aus zwei Meter ein gebrochenes Bein, als im OG zu bleiben und zu verbrennen..... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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