Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Drehleiter und Jugendfeuerwehr/ Privatpersonen | 25 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 479106 |
Datum | 22.04.2008 23:11 MSG-Nr: [ 479106 ] | 11446 x gelesen |
Feuerwehr-Unfallkasse
Tach, Post!
Geschrieben von Jan Ole UngerBei Eurer zuständigen FUK anfragen. Die Antwort wird aber vermutlich "Nein" lauten.
Da die Drehleiter im Regelfall der Feuerwehr gehört und nicht der Unfallkasse kann die es zumindest den Privatpersonen wohl kaum verbieten.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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| 22.04.2008 23:11 |
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