Rubrik | First Responder |
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Thema | Alarmierung nach Einsatzstichworten oder auf freie Entscheidung? | 21 Beiträge |
Autor | Andr8é d8., Norderney / Niedersachsen | 479227 |
Datum | 23.04.2008 17:53 MSG-Nr: [ 479227 ] | 9183 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Moin, interessante Frage
Um die Arbeit des/der Disponenten zu erleichtern wäre es schon sinnvoll nach Stichworten zu alarmieren, ist weniger stressig.
Diese Stichworte kann man natürlich nach den örtlichen Begebenheiten einrichten.
Wenn der Rettungsdienst nicht lange braucht und die Hilfsfristen einhalten kann reicht es wenn man bei Stichworten wie Atemnot, Herz- Kreislaufstillstand usw, also vitale Bedrohung alarmiert.
Sollte es der zweite RTW sein der ausrücken muss, oder die RW ist von Natur aus weiter weg und es kann die Hilfsfrist nicht eingehalten werden wäre es auch logisch bei Stichworten wie Kreislaufkollaps zu alarmieren da in der Zeit schon mal vorsorglich geholfen werden kann falls sich der Zustand verschlechtert.
Generell ist es natürlich darüber hinaus dem Dispponenten frei zu stellen in eigener Regie zu alarmieren da er eine Übersicht hat wie der Notfall aussieht, wie die Fahrzeuge im Einsatzgebiet unterwegs sind und wie schnell Hilfe eintreffen kann...
Hoffe ich konnte etwas helfen.
Tja, wie solls anders sein, dies ist meine eigene Meinung
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