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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Fortbildung für Gruppenführer | 83 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 479327 | |||
Datum | 23.04.2008 23:52 MSG-Nr: [ 479327 ] | 39085 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastner Wir wollten ihn mal selbst machen und haben uns alle Unterlagen besorgt, aber das wurde uns verweigert, da dafür ja ein KBM (aus eurem Gemeindebereich) bestellt ist und nur der die Lehrgangsbestätigungen unterschreiben darf. Mal der Neugier halber: Wer darf in Bayern (=mit welcher Qualifikation / ggf. auch Funktion) welche Lehrgänge ausbilden? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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