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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge | ||
Autor | Hein8z S8., Herne / NRW | 479611 | ||
Datum | 25.04.2008 19:59 MSG-Nr: [ 479611 ] | 26296 x gelesen | ||
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Der Bundesgerichtshof lehnt wohl in einer neueren Entscheidung die Haftung aus § 7 StVG unter Hinweis auf die "gestörte Gesamtschuld" ab. Vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2007, VI ZR 235/06; abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de -> Entscheidungen. Konkret geht es bei dem Urteil um einen FA der im Privat-Pkw zur Einsatzstelle unterwegs ist und dabei einen absperrenden FA anfährt und verletzt. Das Urteil ist auch noch in vielerlei anderer Hinsicht, z. B. zu der Frage des Vorliegens eines Wegeunfalls sehr interessant. Leider fehlt mir momentan die Zeit mich näher damit zu befassen. | ||||
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