News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Folgekosten aus Bränden etc. | 35 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 479677 | ||
Datum | 26.04.2008 12:14 MSG-Nr: [ 479677 ] | 9256 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Alexander Sagt dir der Begriff "nachbarschaftliche Löschhilfe" etwas. In Bayern regelt das BayFwG ( Art 17,2) das du in einem Bereich von 15 km um deine Gemeindegrenze in diesem Sinne KOSTENLOS tätig werden mußt. Nur Werkfeuerwehren können Kostenersatz fordern. Sonderlöschmittel in größeren Mengen können in Kostenersatz gestellt werden, aber natürlich nur, wenn du eine solvente Firma oder Versicherung hast. Gruß Jörg | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|