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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Folgekosten aus Bränden etc. | 35 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 479727 | ||
Datum | 26.04.2008 15:56 MSG-Nr: [ 479727 ] | 9357 x gelesen | ||
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Hi! Ein Reifenlager wirst du nicht unter "besonderem Gefahrenpotential" subsumieren können. Es ist in erster Linie schlichtweg eine große Brandlast. Für ein besonderes Gefahrenpotential müsste man schon eine über die bloße Brennbarkeit hinausgehende Gefahr annehmen. Andernfalls fällt jede Lagerhalle, jede große Scheune und auch jede Fabrikhalle darunter. Ich denke das Problem lässt sich besser so lösen, wie es die Bayern in ihrem Gesetz haben, wonach Sonderlöschmittel bei Einsätzen in Gewerbe- und Industriegebieten gesondert abgerechnet werden können. Gruß Sven | ||||
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