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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Funkrufname RW 1 (Hessen) | 31 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 480168 | ||
Datum | 29.04.2008 11:44 MSG-Nr: [ 480168 ] | 8205 x gelesen | ||
Hallo, die Tatsache, dass die Norm zurückgezogen wurde, bedeutet deshalb nicht das ein anderer Funkrufname vergeben werden muss. Das Fahrzeug ist ja dennoch ein RW1 nach DIN??? aus dem Jahr???. Die Sache mit der abgespeckten Beladung ist natürlich kritisch zu hinterfragen. Stell dir mal vor du brauchst eben ein Brennschneidgerät, weist das dies zur Normbeladung eines RW1 gehört und forderst ihn bei der Leitstelle an. Dann gibts beim Eintreffen des Fahrzeuges eine riesen Überraschung. Bei uns ist es teilweise so, dass RWs die aus bestimmten Gründen keiner Norm mehr entsprechen dann auch als Hilfsrüstwagen HRW geführt werden. Läuft dann evtl unter dem Kenner 50. Zum taktischen Einsatzwert bzw. zur Einschätzbarkeit sag ich jetzt mal lieber nichts. MfG Mathias | ||||
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