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Straßenverkehrsordnung
Feuerwehr-Unfallkasse
RubrikBrandschutzerziehung zurück
ThemaBrandschutzerziehung Kinder dürfen nicht mit FW-Auto fahren?35 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz480313
Datum30.04.2008 08:34      MSG-Nr: [ 480313 ]19374 x gelesen
Themengruppe:
  • Brandschutzerziehung

  • Hallo!

    Ich schmeiss mal unkommentiert die Praragraphen der StVO in den Raum. Gleichgültigt was da jatzt eine FUK oder sonstige Versicherung oder deren Vertreter meinen, nach diesen Paragraphen bekommt man im schlimmsten sein Urteil vor Gericht.

    §21 Personenbeförderung

    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.

    Es ist verboten, Personen mitzunehmen

    -auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

    -auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

    -in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

    (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.

    Abweichend von Satz 1

    -ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,

    -dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht, ist beim Verkehr mit Taxen und bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,

    -auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.

    (1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.

    (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

    (3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

    §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

    Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung

    Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,

    Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,

    Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,

    das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

    Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

    (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.


    Damit dürften dann ja alle Klarheiten beseitigt sein.

    Gruß vom Berg

    Jakob


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     29.04.2008 07:46 ., Speyer
     29.04.2008 08:05 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
     29.04.2008 09:34 Seba7sti7an 7P., Achern
     29.04.2008 09:58 ., Stolberg-Gressenich
     29.04.2008 10:50 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     29.04.2008 11:06 ., Stolberg-Gressenich
     29.04.2008 17:40 ., Speyer
     30.04.2008 05:57 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.04.2008 21:20 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     30.04.2008 21:25 ., Speyer
     29.04.2008 10:13 Tim 7N., Werl
     29.04.2008 12:31 Jürg7en 7G., Gaienhofen
     29.04.2008 18:22 Magn7us 7H., Pöttmes
     29.04.2008 20:17 Ludg7er 7K., Herten
     29.04.2008 20:22 Juli7an 7H., Stemwede
     30.04.2008 08:34 Jako7b T7., Bischheim
     30.04.2008 10:39 Juli7an 7H., Stemwede
     30.04.2008 14:48 Adol7f H7., Rosenheim
     30.04.2008 14:56 Juli7an 7H., Stemwede
     30.04.2008 15:11 Jako7b T7., Bischheim
     30.04.2008 17:14 ., Speyer
     30.04.2008 17:21 Fabi7an 7R., Bad Kissingen
     30.04.2008 17:59 ., Speyer
     30.04.2008 18:08 Fabi7an 7R., Bad Kissingen
     30.04.2008 17:23 Juli7an 7H., Stemwede
     30.04.2008 17:15 ., Speyer
     30.04.2008 17:31 ., Bad Hersfeld
     30.04.2008 19:41 ., Stolberg-Gressenich
     30.04.2008 20:21 ., Speyer
     30.04.2008 17:11 ., Speyer
     30.04.2008 17:14 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.04.2008 17:17 ., Speyer
     30.04.2008 17:18 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.04.2008 17:57 ., Speyer
     30.04.2008 18:01 Flor7ian7 B.7, Völklingen

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