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| Thema | Wenn er doch springen will... | 20 Beiträge | ||
| Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 480319 | ||
| Datum | 30.04.2008 09:25 MSG-Nr: [ 480319 ] | 7217 x gelesen | ||
Damit es auch du verstehst: a) Da ist ein offenbar gewaltätiger Suizidant, der sich gegen einen Eingriff massiv wehrt, der anschließend von einem "Höhenretter" der Feuerwehr, der mittels aktivem Seil versucht, diese Person gewaltsam festzuhalten vom 3. OG aus fallen gelassen wird. b) Die anschließende Immobilisation eines offensichtlichen Polytraumas ist sagen wir mal mangelhaft. Das ist zu a) ein Polizeieinsatz und zu b) in D ein Fall für den Staatsanwalt. Wenn du hier kein schlechtes Beispiel erkennst, dann möchte ich nicht wissen, was für dich eines ist. Oder ging es eher wieder darum, einen oberlehrerhaften Anmerkung auszuteilen? Sehr amüsiert, Jan Südmersen | ||||
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