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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 481048 | ||
Datum | 04.05.2008 22:01 MSG-Nr: [ 481048 ] | 26071 x gelesen | ||
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Hi! Kannst Du noch mal genau darstellen, welche Schäden nicht ersetzt werden sollen? Ich habe mir das mal ein bißchen genauer angesehen, wenn ich das richtig sehe müsstest Du ersetzt bekommen haben: alle Sachschäden. Du bekommst vom Gemeindeunfallversicherungsverband Deine Heilbehandlungskosten ersetzt. Du bekommst kein Schmerzensgeld. Du bekommst keine Fahrtkosten für Dich oder Besucher etc. Wie sieht es mit Verdientsausfall als Differenz zum Krankentagegeld aus? Was sind sonstige Posten, die nicht erstattet werden? Gruß Sven | ||||
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