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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 481460 | ||
Datum | 06.05.2008 12:04 MSG-Nr: [ 481460 ] | 763292 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Anton Kastner da hätten wir aber dann schon das erste Problem. Ich glaube hier greift die Verantwortung des "Unternehmers", also hier in dem Fall der Gemeinde die durch den Wehrführer vertreten wird. Der muss entscheiden wie man nun richtig auf diese Info reagiert. Wenn doch mal was passieren sollte dann muss sich der Verantwortliche fragen lassen was er im Vorfeld alles getan hab um einen entsprechenden Unfall zu vermeiden. Falls die Antwort nur aus einem Achselzucken besteht dürfte es für den Wehrführer eng werden ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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