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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 481486 | ||
Datum | 06.05.2008 13:30 MSG-Nr: [ 481486 ] | 761268 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Könnte man nun die angesprochenen Stiefel zurückgeben? Wie sieht es nun mit der Produkthaftung aus? hm - das müssten man einen Juristen fragen. Ich gehe aber davon mal aus das derjenige der einen Stiefel hat der die in dem Untersagungsverfügung aufgeführten Mangel hat diesen auch zumindest gegen einen ohne Mangel umtauschen kann. Das ist jetzt aber nur eine Vermutung meinerseits. Ob da wirklich ein Rechtsanspruch darauf besteht kann ich natürlich nicht sagen. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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