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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Gust8av 8S., Stuttgart / Baden-Württemberg | 481543 | ||
Datum | 06.05.2008 16:54 MSG-Nr: [ 481543 ] | 760992 x gelesen | ||
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hi In der Untersagungsverfügung sind ja zwei Hauptmängel genannt: Steilfrontabsatz und Antistatik Den Absatz kann ja jeder selbst nachmessen und somit überprüfen ob seine Hanrathstiefel i.O. sind. Aber das mit der Antistatik ist für den Feuerwehrmann ein Problem. Da hat er selbst keine Chance zu prüfen so seine Stiefel nicht doch auch diesen Mangel haben. Wenn man nun sicherstellen will das seine Stiefel keinen solche Mängel hat bleibt einem nur übrig diese zum Hersteller einzuschicken und sie von ihm prüfen zu lassen. Die schriftlichen Bestätigung des Herstellers das genau dieses eine Paar i.O. ist dürfte dann wohl ausreichen das man die Hanrathstiefel wieder im Feuerwehrdienst nutzen kann. | ||||
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