News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Irak8li 8W., M-Waldtrudering / Haar / Bayern | 481678 | ||
Datum | 07.05.2008 07:48 MSG-Nr: [ 481678 ] | 760825 x gelesen | ||
Infos: | alle 31 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Jakob Theobald Könnte man nun die angesprochenen Stiefel zurückgeben? Laut BAuA bleibt der Kaufvertrag davon unberührt, ist also weiter wirksam. Geschrieben von Jakob Theobald Wie sieht es nun mit der Produkthaftung aus? Wenn etwas passiert liegt die Beweispflicht dann beim Hersteller. Wohlgemerkt, wenn es sich genau um den beanstandeten Schuh handelt. Bei einer älteren (!) oder neueren Serie könnte das dann wieder hinfällig sein. Irakli FWnetz | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|