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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 482021 | ||
Datum | 08.05.2008 14:51 MSG-Nr: [ 482021 ] | 760104 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Schell Das CTIF ist der Weltfeuerwehrverband und als Mitglied dieses Vereines ist man automatisch in den Beratungsrunden des Normenausschusses in Brüssel dabei. ? Mir ist neu, dass die Mitgliedschaft im CTIF automatisch zur selbigen in jedem der zig Ausschüsse zur europäischen Normung führt... Geschrieben von Christian Schell Seit dem die Fa. HANRATH sich im Aufstieg befindet sind wir für andere ein " Rotes Tuch", ein "Dorn im Auge" oder auch der Parasit der sich durchbohrt. Andere Unternehmen versuchen eben durch negative Propaganda, Unterstellung und geschickt eingefädelte Skandale das bereits erfolgreichste Unternehme Deutschlands (HANRATH)zu schädigen. das kann so sein... Geschrieben von Christian Schell Die Untersagungsverfügung bezieht sich auf einen Stiefel, der von uns hergestellt wurde und von seiten Dritter abgeändert wurde. Folglich beziehen sich weder TüV-Berichte noch die Untersagungsverfügung nicht auf Bauserien die bei uns direkt bezogen werden. und Geschrieben von Christian Schell Alle unsere Stiefel durften und dürfen weiterhin im Einsatz getragen werden. es ging doch um mehrere Typen von Stiefeln und nicht nur um einen, oder? Normalerweise sollte es der betroffenen Fa. ein Leichtes sein, die BAA entsprechend aufzuklären und um Richtigstellung zu bitten, wenn das so zutreffend ist. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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