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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | (Zeit-) Unterschiede bei der Alarmierung? - war:Gruppenübungen für ... | 287 Beiträge | ||
Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern | 482025 | ||
Datum | 08.05.2008 15:43 MSG-Nr: [ 482025 ] | 118243 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario Sax - Kann ein Bürgermeister der Ortsfeuerwehr das aufstellen des Maibaumes anordnen? Servus Mario, du mußt das Maibaumaufstellen in der Gemeinde (Ordnungsamt) anmelden, mit genauer Ortsbezeichnung. Im Formular wird danach gefragt, ob öffentliche Verkehrsflächen betroffen sind. Diese muß der Veranstalter auf eigene Kosten absperren lassen, geschieht i d R durch den Bauhof. Nennt sich verkehrsrechtliche Anordnung. Straßen kurzfristig sperren bei Festzügen macht bei uns die Polizei, wenn deren Personal net langt, erhält sie Unterstützung von der jeweiligen Feuerwehr. Wer die Unterstütung der FF anfordert (Bgm oder Polizei) kann ich dir allerdings nicht sagen. Frag bei deinem Bürgermeister oder in der Gemeindeverwaltung nach, die können dir sicher helfen. Grüße aus Oberfranken. Bernd | ||||
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