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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg | 482168 | ||
Datum | 09.05.2008 13:05 MSG-Nr: [ 482168 ] | 759161 x gelesen | ||
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Genau das gleiche steht auch in meinen Stiefeln. Leider bin ich jetzt noch mehr verwirrt. Ich dachte ab 10/2006 hat sich die Norm in DIN EN 15090:2006-10 geändert und Hanrath produziert 02/2007 immer noch nach EN345?? Und dann das Zitat von der Unfallkasse: Geschrieben von ---Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen--- Eine Aussonderungspflicht für vorhandene Feuerwehrschutzschuhe in der Ausführung S 9 oder S 10 nach DIN 4843 sowie S3 oder S5 nach DIN EN 345-2 mit der Zusatzbe-zeichnung FPA besteht nicht. Kann ich die Dinger nun tragen oder nicht?? Gut Wehr Christoph Richter Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre! | ||||
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