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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 482178 | ||
Datum | 09.05.2008 14:33 MSG-Nr: [ 482178 ] | 760137 x gelesen | ||
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hallo, in den letzten Tagen wurde ja spekuliert ob und in welchem Umfang Stiefel der Firma Hanrath von dieser Untersagungsverfügung betroffen sind. Inzwischen hat die BAuA die Veröffentlichung um weitere Angaben ergänzt: Betroffen von der Untersagungsverfügung sind folgende Herstellungs-Zeiträume, für die für die Stiefel kein gültiges Zertifikat vorgewiesen werden konnte. siehe auch: Untersagungsverfügung; veröffentlicht durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Feuerwehrstiefel, Typ: Profi Plus, Profi, Ultra, Spark, 865 U [Update] Das Produktionsdatum muss auf dem Stiefel vermerkt sein. [siehe: INFO-Blatt „Schuhe für die Feuerwehr“ der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen] Hier mal ein Beispiel: Das ist die Kennzeichnung auf einem Hanrath Ulta Wenn ich das richtig kapiert habe dann darf dieses Paar Stiefel, sofern es keine der in der Unterlassungserklärung aufgeführten Mängel (Sohle, Antistatik) hat im Feuerwehrdienst getragen werden. Stiefel die innerhalb den oben aufgeführten Zeiträumen produziert wurden dürfen dann, meiner Ansicht nach, nicht im Feuerwehrdienst getragen werden. Da ist jetzt meine persönliche Meinung die ich aufgrund der mir vorliegenden Infos gebildet haben. Jeder Anwender muss nun selbst entscheiden wo und wie er weiterhin seine Stiefel einsetzt und was er mit Stiefeln macht die zum Zeitpunkt der Produktion kein gültiges Zertifikat hatten ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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