Geschrieben von Amtsgericht Waiblingen:Das Gericht musste vielmehr feststellen, dass der Beklagte offensichtlich nicht in der Lage ist, mit Kritik in diesem Falle angemessen umzugehen.
Zur Info: der Beklagte verkauft Hanrath-Feuerwehrstiefel und hat einen Käufer beleidigt ...
MkG Jürgen Mayer