Rubrik | Feuerwehr-Historik |
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Thema | TÜV Zulassung eines TSA | 12 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 F.8, Gusterath / Rheinland-Pfalz | 482662 |
Datum | 13.05.2008 22:15 MSG-Nr: [ 482662 ] | 9302 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Hallo,
Informationen findet man in der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" früher StVZO heute FZV im Paragraphen 3 Notwendigkeit der Zulassung Abs. 2 demnach sind Anhänger für Feuerloschzwecke zulassungfrei.
Dennoch ist es trotzdem möglich sich eine Zulassung erteilen zulassen. Ist dann ein grünes Kennzeichen de es Versicherungsfrei ist.
Vorgehen wäre mit der Fahrgestellnummer zu Zulassungstelle dort muss man eine Unbedenklichkeitserklärung anforden ca. 10€. Mit dieser zum Hersteller, der stellt dann eine neue Betriebserlaubnis aus.
Dann mit dem Anhänger zum Tüv, dank der neue FZV entfällt die §21 Untersuchung und es ist nur eine HU für ca 30€ nötig.
Dann mit beidem zurück zu Zulassungstelle, dort wird ein Kennzeichen zugeteillt und eine Zulassungsbescheinigung Teil ausgestellt.
Vorteil ist das man kein Folgekennzeichen hat und damit nicht an ein Zugfahrzeug gebunden ist.
Gruß Andreas
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