Rubrik | Feuerwehr-Historik |
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Thema | TÜV Zulassung eines TSA | 12 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 F.8, Gusterath / Rheinland-Pfalz | 482684 |
Datum | 14.05.2008 08:24 MSG-Nr: [ 482684 ] | 8766 x gelesen |
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Morgen,
also bei uns werden auch Anhänger Planespriegel ohne Beladung als FeuerlöschAnh akzeptiert.
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- nein, das kann der Hersteller nicht.
Die Betriebserlaubnis stellt das KBA bzw. die zuständige Zulassungsstelle aus.
Also ich hab hier das Verfahren bei meinem Bootsanhänger Baujahr 1971 geschildert. Ich bekam vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis mit den Daten die ich Telefonisch vom Typenschild weitergab. Diese wurde nurvon der Zulassungsstelle mit Siegel und Unterschrift ausgestattet. Zusätzlich wurde dann nur noch der Teil II ausgestellt.
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Grün bedeutet steuerfrei.
Wobei ich jetzt gerade grüble, ob für einen zulassungsfreien Anhänger die Ausnahme von der Versicherungspflicht auch dann noch gilt, wenn dieser freiwillig zugelassen wird...
Also bei meinem Bootsanhänger ist das so das er versicherungs- und steuerfrei ist. Versicherung erfolgt übers Zugfahrzeug.
Da er im selben Absatz der FZV beschrieben wird gehe ich mal von aus das es übertragbar ist.
Gruß Andreas
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