Hallo,
vielleicht solltest du gar nicht so weit gehen und in Landesgesetze schauen.... schau doch einfach mal in die Feuerwehrsatzung eurer entsrechenden Gemeinde....
Zu der Verpflihtung der darin festgelegten Sachen verpfichtest du dich schließlich mit deinem Eintritt und deiner Unterschrift bei der Freiw. FW!!!
Bei uns sind solche Sachen in der Feuerwehrsatzung ganz klar genannt.
Allerdings wird bei uns auch sehr schnell durchgegriffen.... bei unentschuldigtem Fehlen zum Dienst, Übungen,....
Und wenn du nicht zum Einsatz kommst, obwohl du da warst das Gleiche....
MfG
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