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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflicht zur Teilnahme an Übungen und Einsätzen6 Beiträge
AutorNico8s L8., Braunsdorf / Sachsen482744
Datum14.05.2008 14:13      MSG-Nr: [ 482744 ]5656 x gelesen

Hallo,

vielleicht solltest du gar nicht so weit gehen und in Landesgesetze schauen.... schau doch einfach mal in die Feuerwehrsatzung eurer entsrechenden Gemeinde....

Zu der Verpflihtung der darin festgelegten Sachen verpfichtest du dich schließlich mit deinem Eintritt und deiner Unterschrift bei der Freiw. FW!!!

Bei uns sind solche Sachen in der Feuerwehrsatzung ganz klar genannt.

Allerdings wird bei uns auch sehr schnell durchgegriffen.... bei unentschuldigtem Fehlen zum Dienst, Übungen,....

Und wenn du nicht zum Einsatz kommst, obwohl du da warst das Gleiche....

MfG



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 09.05.2008 14:29 Juli7an 7H., Stemwede
 09.05.2008 16:39 Axel7 S.7, Remscheid
 09.05.2008 18:52 Sven7 T.7, Monheim
 09.05.2008 23:31 Juli7an 7H., Stemwede
 14.05.2008 14:13 Nico7s L7., Braunsdorf
 14.05.2008 14:16 Juli7an 7H., Stemwede

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