Rubrik | First Responder |
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Thema | Handlungsanweisungen für Alkoholintox | 36 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 483740 |
Datum | 19.05.2008 08:55 MSG-Nr: [ 483740 ] | 18860 x gelesen |
First Responder
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Moin,
Geschrieben von Andreas SchneiderAls Sanitäter stehe ich auf dem Standpunkt, nicht viel mehr als die üblichen Basisroutinen (Diagnostik, Notruf, Überwachung und Betreuung) durchzuführen - alles weitere überlasse ich gerne den kompetenteren Kollegen vom RD. Das angesprochene Provozieren des Erbrechens würde ich sein lassen, ansonsten halt eine situationsangemessene Betreuung.
aus meiner Sicht gehört zur Basisdiagnostik beim bewußtseinsgetrübten Patienten neben Puls und Blutdruck auch der Blutzucker. Da das ganze in der Rubrik FR steht gehe ich mal davon aus dass eine Qualifikation wie deine vorliegt. Und (zumindets bei uns) kann ein SanHelfer auch den BZ bestimmen, natürlich nur wenn der Patient vorher über die maßnahme augeklärt wurde und zugestimmt hat.
Ich gehe davon aus dass alle von mir beschriebenen Maßnahmen und ggf. Differenzialdiagnosen auch vom SanHelfer durchgeführt bzw. beachtet werden können/müssen. Ein "leichter" Zustand nach Alkoholabusus ist noch nicht unbedingt eine lebensbedrohliche Sache, eine Hypoglykämie führt, wenn man lange genug auf den KTW für den potentiell Betrunkenen gewartet hat und sie derweil nicht auszuschließen in der Lage oder willens war irgendwann recht flott zur Bewußtlosigkeit und wenn diese dann auch noch nicht die BZ-Kontrolle auslöst bei weiterem aggresivem Zuwarten irgendwann zur Verleihung des Apalliker-Award 2008 an den enstprechenden Helfer, der die Sache da versaubeutelt hat!
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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