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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Handlungsanweisungen für Alkoholintox | 36 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 483759 | ||
Datum | 19.05.2008 10:34 MSG-Nr: [ 483759 ] | 18648 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Schneider Dann muss ich mal Argumente pro & contra BZ-Messung sammeln gehen.. ;-) Ich kann Matthias nur zustimmen, bei uns wird das genauso gehandhabt. Wenn der Patient hinreichten eingetrübt ist das er nicht mehr gefragt werden kann wird von seinem mutmaßlichen Willen ausgegangen. Für mich ist das Unterlassen einer BZ Kontrolle im RD grob fahrlässig und bei Folgeschäden eben Körperverletzung durch unterlassen. Ein Sanitätsdienst ohne BZ Kontrolle darf es aus meiner Sicht nicht mehr geben. Wir haben das vor 20 Jahren schon ausgebildet und als Sanitätshelfer auch gemacht. Gruß Ingo | ||||
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