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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Handlungsanweisungen für Alkoholintox | 36 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 483925 | ||
Datum | 20.05.2008 06:24 MSG-Nr: [ 483925 ] | 18546 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Schneider ber im Endeffekt ist es leider nicht abschließend geregelt, ob es für uns als Sanitäter zulässig ist, den Blutzucker zu messen. In welchen Gesetz steht denn das es verboten ist? Und was wären denn dann die möglichen Folgen? Gerade wenn der Patient in einer Hypogläkämie war? Manche Sachen schaukeln sich gerade im medizinischen Bereich einfach nur hoch. Geschrieben von Andreas Schneider Wer hat denn bei euch die Erlaubnis zum Blutzuckermessen durch Sanitäter / First Responder erteilt? Evtl der Gesunde Menschenverstand? Alternativ evtl noch ein in der HIORG ansässiger Artz ... *kopfschüttel* Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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