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Thema | Alle Jahre wieder... 'Führerscheinproblematik' | 74 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 483970 |
Datum | 20.05.2008 10:47 MSG-Nr: [ 483970 ] | 16883 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
Kleinlöschfahrzeug
Hallo!
Geschrieben von Michael Weyrich.....während man ein 4,25t-Solofahrzeug eben nicht mehr fahren darf.
Diese Frage stell ich mir allerdings auch. Aber irgendwo muss die Grenze sein. Zumindest wäre im Bereich bis 4,25 to ein vernünnftiges KLF (zur Zeit) darstellbar.
Aber davon mal ab. Die FE der Klasse C1 ist die wohl unlogischte aller FE-Klassen. Man darf damit also Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 to führen; gut. Aber gerade in diesem Gewichtsbereich unterscheiden wir zwichen schweren Transporter-Fahrgestellen (bis ca. 6,0 to) und leichten LKW-Fahrgestellen (ab 6,0 to). Logischerweise müsste die FE-Klasse C1 bei 6,0 to gedeckelt werden, oder man schfft diese Klasse zu Gunsten der Klasse B ab.
Ich pers. finde die Anhängerregelung auch für Abschaffungswürdig. Wenn jemand einen Anhänger fahren will, dann sollte er die Zusatz-FE der Klase E machen.
Ach ja, der Ursprüngliche Entwurf des europ. Führerscheins sah eine Ausnahmeregelung vor. Fahrzeuge die überwiegend im Stand betrieben können auch von Personen geführt werden, die nicht über die nötige FE-Klasse verfügen.
Aber, die BRD hat auf alle möglichen Ausnahmeregelunen die der alte Entwurf vorsah verzichtet.
GRuß vom Berg
Jakob
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