News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | ||
Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 484439 | ||
Datum | 22.05.2008 17:39 MSG-Nr: [ 484439 ] | 28864 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Nein, das tue ich nicht, ich halte trotzdem an, irgendeinen Grund wird die Person mit der Kelle ja haben. Ich wollte nur darauf hinaus, dass eben nicht jeder Fahrzeuge oder Personen anhalten darf. Die Feuerwehr sichert im Regelfall ihre Einsatzstelle, wenn da jemand durch will wird es meist schwierig. Unmittelbaren Zwang anwenden und die Person aufhalten (oder sich vor ein Fahrzeug stellen und die Weiterfahrt behindern) ist nicht zulässig. Da braucht man schon die Hilfe der Polizei. Eine Straßensperrung ist der Straßenverkehrsbehörde oder in Eilzuständigkeit der Polizei vorbehalten, dass die Absicherung der Einsatzstelle unter Umständen so aussieht wie eine Sperrung ist was anderes. Absichern darf/muss ich die Einsatzstelle immer, die Frage ist eben nur mit welcher Rechtsgrundlage, und das kann bei der Feuerwehr oder beim THW nie eine Straßensperrung in eigener Zuständigkeit oder im Rahmen der Amtshilfe sein. Gruß! Hagen Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|