News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | ||
Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 484495 | ||
Datum | 22.05.2008 20:28 MSG-Nr: [ 484495 ] | 28633 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Hagen Vollrath Absichern darf/muss ich die Einsatzstelle immer, die Frage ist eben nur mit welcher Rechtsgrundlage, und das kann bei der Feuerwehr oder beim THW nie eine Straßensperrung in eigener Zuständigkeit oder im Rahmen der Amtshilfe sein. Naja da würd ich dir jetzt aber doch wiedersprechen. Als Feuerwehrmann darfst du die Straße sperren wenn das die lage erfordert und eine zu hohe gefärdung der eigenen kräte bedeuten würde wenn die Straße offen bleibt. Nur REGELN darfst du den Verkehr net! Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|