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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | |||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 484516 | |||
Datum | 22.05.2008 20:49 MSG-Nr: [ 484516 ] | 28653 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Geschrieben von Steve Schumann Also die PSA besteht meines wissen nach aus Feuerwehrhelm mir Nackenleder, Feuerwehrhose, Feuerwehrjacke, Feuerwehrstieflen und dem Feuerwehrgurt sowie die Feuerwehrhandschuhe... siehe auch Infos bei Wikipedia Hier mal ein Auszug aus der GUV-V C53: § 12. "Zur Verfügung gestellt" heißt jedoch nicht, daß man diese PSA im Feuerwehrdienst auch ständig ständig anhaben muß, sondern nur, daß diese zur Verfügung gestellt werden muß (um sie dann zu Tragen wenn eine entsprechende Gefährdung vorliegt). MkG Marc
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