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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 484560 | ||
Datum | 22.05.2008 21:36 MSG-Nr: [ 484560 ] | 28618 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Steve Schumann Also ich will nochmal auf das eigentlich Thema zurück kommen, Helmpflicht bei Verkehrsabsicherungen es gibt nun mal nach der Dienstvorschrift 1 eine Mindestausrüstung für die Feuerwehr. Richtig. Von deren vollumfänglichen Nutzung nach Weisung des Einheitsführers abgewichen werden kann! Ist das so schwer zu verstehen? Geschrieben von Steve Schumann Diese würde ich - auch im eigenen Intresse - immer tragen. Dann begründe das mal bitte schlüssig. Geschrieben von Steve Schumann Und ich kann mir auch beim besten willen nicht vorstellen, das eine Führungskraft da was anderes zulässt, zumindest bei der Verkehrsabsicherung. Dann gehört die Führungskraft zukünftig grundsätzlich mit Absperrblätsch, Warnweste und der restlichen Montur in die Wallachei gestellt. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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