News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge | ||
Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 484583 | ||
Datum | 22.05.2008 21:55 MSG-Nr: [ 484583 ] | 28611 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Moin, Geschrieben von Julian Holsing Das ist auch für NRW falsch. Nach §27 Abs. 2 FHSG und §68 Abs.1 Nr. 11 ist dies zulässig, danach können sogar Dritte zum Vollstrecken herangezogen werden . Hüstel. Mein FSHG hört bei §46 auf. Du meintest sicher §68 VwVGNW:-) Und im Gegensatz zu der von Christian dargestellten Rechtslage in BWÜ liegen die Rechte nach §27 Abs. 2 FSHG nicht nur beim EL sondern bei jeder Einsatzkraft. Sogar die Anwendung unmittelbarer Gewalt ist laut VwVGNW rechtens, dazu braucht es keine Polizei. Tschökes, Axel Solanka. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|