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Thema | Zivildienst | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 485092 | ||
Datum | 25.05.2008 19:23 MSG-Nr: [ 485092 ] | 9143 x gelesen | ||
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Geschrieben von Franz-Jansen Gübel Es kommt ja drauf an das du was machst und im Inland hilfst und wenn regelmäßig an Diensten und Einsätzen teilnimmst. Ist das so in Ordnung, würde ich sagen-. Das würde ich so nicht sagen... Grundlagen für die Freistellung von der Pflicht Grundwehrdienst zu leisten ist das WPflG bzw. die analogen Regelungen für den Zivildienst. Da bringt Bauchgefühl nichts. Und ich kenne Gegenden, da kannst Du den Dienst im KatSchutz nicht in jeder Wehr ableisten, sondern nur in einzelnen, ausgewählten Einheiten (z.B. ABC-Züge). In sofern muß der Interessen da nachfragen, wie die Regelung dort ist wo er diesen Dienst ableisten will. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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