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Thema | Zivildienst | 30 Beiträge |
Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 485132 |
Datum | 25.05.2008 21:45 MSG-Nr: [ 485132 ] | 9196 x gelesen |
Infos: | 25.05.08 FAQ: Freistellung / Wehrdienst / Zivildienst etc.
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Arbeiter Samariter Bund
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Malteser Hilfsdienst
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Hallo,
um Zivildienst leisten zu können muß man anerkannter Kriegsdienstverweigerer sein, Voraussetzung hierfür ist das man beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gemustert wurde und einen KDV-Antrag (formlose schriftliche Begründung+Lebenslauf) stellt. Als Kriegsdienstverweigerer hat man auch die Möglichkeit anstelle des neunmonatigen Zivildienst ein Freiwlliges soziales oder ein Freiwilliges ökologisches Jahr oder andere Dienste im Ausland zu leisten (Voraussetzung hier ist das der Beginn nach der Anerkennung liegt). Ableistung des Zivildienstes bei einer Feuerwehr ist nur im Bereich des Rettungsdienstes möglich. Voraussetzung ist das es sich um eine Zivilsienststelle handelt.
Falls du 6 Jahre Katastrophenschutz ableisten willst must du dich vor dem 23. Lebensjahr bei einer "Katastrophenschutzorganisation" (Feuerwehr, ASB, DRK; JUH, MHD, DLRG, THW) verpflichten. Das kannst du als Wehrpflichtiger oder auch als Kriegsdienstverweiger machen. Wo bei euch der Dienst möglich ist fragst du am besten bei euren Wehrführer, Gemeinde- oder Kreisverwaltung (für die Bayern Landratsamt :-))) ). Falls man den Dienst vor Ablauf der 6 Jahre abbrechen sollte, ist es möglich das man noch zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wird.
mfG
Hilmar
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| 25.05.2008 19:16 |
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Flor7ian7 E.7, Heiligenstadt |
| 25.05.2008 19:19 |
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., Berlin |
| 25.05.2008 19:23 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 25.05.2008 19:24 |
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., Bad Hersfeld |
| 25.05.2008 19:28 |
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., Berlin | |