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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FAQ: Freistellung / Wehrdienst / Zivildienst etc. | 23 Beiträge | ||
Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 485142 | ||
Datum | 25.05.2008 22:02 MSG-Nr: [ 485142 ] | 7535 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier : Und wenn ich einfach niemandem sage, dass ich umziehe? bekommen das die Behörden in der Regel raus und von der zuständigen Gemeindeverwaltung gibt es dann noch ein schönes Owi-Verfahren :-))) Geschrieben von Christi@n Pannier : Und wenn ich mir an meinen Studienort nur einen Zweitwohnsitz beantrage? Das spielt eigentlich keine Rolle Wehr- bzw Zivildienst ist ja in Deutschland zu leisten. Man kann einen Bescheid auch an zwei verschiedene Adressen schicken. :-))) Geschrieben von Christi@n Pannier F: Und nach sechs Jahren muss ich keinen Wehrdienst mehr leisten? Wichtig: die abgeleistete Wehrpflicht oder der Zivildienst einschließlich aller anderen Möglichkeiten gilt nur für die Friedenszeit nicht fü den S- oder V-Fall. mfG Hilmar | ||||
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