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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FAQ: Freistellung / Wehrdienst / Zivildienst etc. | 23 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 F.8, Duisburg / NRW | 485145 | ||
Datum | 25.05.2008 22:15 MSG-Nr: [ 485145 ] | 7467 x gelesen | ||
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Hallo Christian , sehr gut geschrieben. Ergänzung : F: Kann ich Sonderurlaub beantragen, z.B. weil mich mein Arbeitgeber für 1 Jahr ins Ausland schickt ? A: Wenn man länger als 2 Jahre als Helfer mitgewirkt hat kann man bis zu 2 Jahre Sonderurlaub bekommen. Ist man noch keine 2 Jahre dabei, gibts keinen Sonderurlaub. Dauert der Sonderurlaub länger als 6 Monate verlängert sich die Verpflichtungszeit um die entsprechende Zeit des Sonderurlaubs länger als 6 Monate. Gruß Ralf | ||||
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