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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FAQ: Freistellung / Wehrdienst / Zivildienst etc. | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 485158 | ||
Datum | 25.05.2008 22:29 MSG-Nr: [ 485158 ] | 7458 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M@yer gibt es dafür auch konkrete Beispiele wo ehemalige Angehörige von KatS-Einheiten z.B. zu einer Wehrübung einberufen wurden? Nein. Wir reden hier vom "Ernstfall". Also wenn wir (ehemaligen) Soldaten auch wieder alle unsere Kleidung wechseln müssen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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