News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FAQ: Freistellung / Wehrdienst / Zivildienst etc. | 23 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 485164 | ||
Datum | 25.05.2008 22:47 MSG-Nr: [ 485164 ] | 7418 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen M@yer gibt es dafür auch konkrete Beispiele wo ehemalige Angehörige von KatS-Einheiten z.B. zu einer Wehrübung einberufen wurden? Will ich nicht ausschließen, gerade im Rahmen solcher Wehrübungen: Informationsveranstaltungen des Heeres für zivile Führungskräfte (gibt es auch bei Luftwaffe und Marine, SKB und San ist mir nicht bekannt) oder auch im Rahmen der besonderen Auslandverwendung als Reservist. Konkret Fälle sind mir nicht bekannt. Ein Zwang zu einer Wehrübung wie früher bei Truppenwehrübungen praktiziert ist sehr unwahrscheinlich, da nicht aktive Einheiten so geübt haben und dort wurde nur ausgebildete Soldaten eingeplant. Spannungs- und Verteidigungsfall ist und bleibt eine andere Frage. Aber den hatten wir so zum Glück nicht. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|