1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
Tach, Post!
Geschrieben von Johannes KrauseQuelle ist ein Kamerad, der eigentlich zu den Oliven sollte, man dort sogar schon auf ihn wartete und er sich kurzerhand doch noch beim KatS melden konnte. Hab aber nix schriftliches.
Ich habe mittlerweile eine Handlungshilfe des BBK aus 2005 (?) gefunden. Demnach ist die Zustimmung zur Freistellung zu versagen, wenn ein Einberufungsbescheid zugestellt oder eine Vorankündigung zur Einberufung angekündigt ist.
Demnach scheint das wieder zurückgeändert worden zu sein.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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