Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | Übersichten zum Betriebsstoffverbrauch bei Geräten und Fahrzeugen | 33 Beiträge |
Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 485189 |
Datum | 26.05.2008 07:31 MSG-Nr: [ 485189 ] | 14872 x gelesen |
1. Brandamtmann
2. Bachelor (Hochschulabschluss)
3. Bachelorarbeit
Hallo Gerhard,
so viel genauer kann ich dir das auch nicht erklären da ich kein Gefahrgutbeauftragter oder der gleichen bin. Von daher beschränkt sich mein Wissen auf die angeordnete Umgangsweise und den Dokumenten wie ich sie jetzt auf die schnelle finden konnte. Ich versuch aber einmal mein bestest:
Quelle für euch
In 1.1.3.6 wird geregelt was die "Freimenge" ist ab der man kennzeichnen und einen ADR/Gefahrgutfahrer haben muss. Da wird dann auch die 1000 Punkte erwähnt. Dabei sind Stoffe aufgezählt und ein Multiplikator festgelegt anhand der Gefährdung der Stoffe.
In 8 wird dann geregelt welche Papiere mitzuführen sind und verweist dann auf den Abschnitt 5.4.1 wo Art und Umfang der Dokumentation beschrieben wird.
Dementsprechend sehen unsere Papiere für den Part Gefahrgut so wie in diesem PDF-Dokument angegeben aus.
Als Hilfsmittel hat die BA dafür eine Excel-Tabelle als ausfüllhilfe erstellt die regelmäßig aktualisiert wird.
So, ich hoffe ich konnte das jetzt verständlicher erklären.
Ich habe in den Dokumenten übrigends keine Freistellung von den ADR-Richtlinien gefunden. Deshalb gehe ich einmal davon aus das ihr auch Verpflichtet seit dementsprechende Papiere mitzuführen.
Gruß
Sven
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|