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Thema | Zivildienst | 30 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 485201 |
Datum | 26.05.2008 10:08 MSG-Nr: [ 485201 ] | 9122 x gelesen |
Infos: | 25.05.08 FAQ: Freistellung / Wehrdienst / Zivildienst etc.
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Hallo,
Geschrieben von Christian FischerMan wollte den Wehrpflichtigen Planungssicherheit geben. Wer bis 23 nicht gezogen wurde, der wird auch nicht mehr einberufen (Ausnahmen wie aufgehobene Freistellung o.ä. mal außen vor gelassen).
*Plumps* (Stein vom Herzen gefallen).
Geschrieben von Christian Fischeras hat auch damit zu tun, daß diese Personan dann teileise teuer werden (z.B. hat der WPflichtige unterhaltspflichtige Personen deren Unterhalt dann der Staat zahlen müßte, hat der WPflichtige Verpflichtungen anderer Art, für die er Leistungen erhalten kann (Miete, Versicherungen zur Daseinsvorsorge,...).
Hmm, ich hab das immer mal wieder gehört. Aber gelesen bisher noch nie.
Geschrieben von Christian FischerAus den selben Gründen zählt ja auch die Ehe zu den Gründen der Nichteinberufung.
Da macht meine Chefin bisher noch nicht mit. :-)
Geschrieben von Christian FischerNa ja. der Grund ist offensichtlich.
Jetzt ist er das.
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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| 25.05.2008 19:16 |
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Flor7ian7 E.7, Heiligenstadt |
| 25.05.2008 19:19 |
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., Berlin |
| 25.05.2008 19:23 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 25.05.2008 19:24 |
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., Bad Hersfeld |
| 25.05.2008 19:28 |
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., Berlin | |