Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 485921 |
Datum | 29.05.2008 14:28 MSG-Nr: [ 485921 ] | 18407 x gelesen |
Infos: | 30.05.08 Urteil 29.05.08 Standpunkt des Verkehrsministers
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Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Moin
Geschrieben von Holger DyckhoffUnsere Feuerwehr war zu einem brennenden Bagger alarmiert worden Bei einem brennenden Bagger sehe ich persönlich schon eine gewisse Dringlichkeit, sowas wird schließlich im großen roten Auto dann i.d.R. auch mit Blauhorn und Martinslicht angefahren, und deren Voraussetzungen sind ja noch höher als die der Sonderrechte.
Geschrieben von Holger DyckhoffVerwarnung mit einer dokumentierten Geschwindigkeitsübertretung von 14km/h auf einer Straße im Industriegebiet Ich gehe davon aus, dass das eine 50er-Zone war? Also 64 statt 50? Natürlich kenne ich die Straße und die berühmten "örtlichen Gegebenheiten" dort nicht, allerdings klingt das rein von der Geschwindigkeit nicht nach völlig unverhältnismäßiger Fahrweise.
Geschrieben von Holger DyckhoffAls er nun, auf meine Empfehlung, Einspruch mit dem Verweis auf § 35 StVO einreichte, wurde dieser vom Landkreis abgelehnt, da Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus keine Sonderechte hätten. Der letzte mir bekannte Stand aus Niedersachsen ist aus dem Jahr 2000, zitiert aus einem Artikel des Feuerwehrmagazins: "Niedersachsen äußerte keine Meinung, gab aber einen Verhaltenshinweis für die Feuerwehrleute: vorsichtshalber auf Sonderrechte bei Fahrten mit dem Privatfahrzeug verzichten." Empfehlungen sind schön, wenn aber (auch Stand 2000) die Stellungnahmen 12 anderer Bundesländer Sonderrechte für Privatfahrzeuge als gegeben betrachten, kann man das imho nicht einfach so beiseite wischen.
Das Urteil des OLG Frankfurt von 1991 (gegen Sonderrechte in Privatwagen) ist inzwischen als Fehlurteil verschrien.
Geschrieben von Holger Dyckhoff1. Haben Feuerwehrangehörige nicht Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus? Wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, haben sie Sonderrechte, genauso wie mit den großen roten Autos.
Geschrieben von Holger Dyckhoff2. Ist eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Gefährdung andere nicht ein Sonderrecht? Ist es, so auch ("allenfalls mäßige Geschwindigkeitsübertretung") OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2002, veröffentlicht in der NJW 2002, Seite 2118.
Geschrieben von Holger Dyckhoff3. Gibt es in Niedersachen ähnliche Fälle oder sogar Gerichtsurteile die man sich mal anschauen kann? Für Niedersachsen hab ich nichts greifbar, aber die StVO ist ja bundeseinheitlich ;o)
Das obige Urteil ist lesenswert, weitere Quellen findest du in diesem Dokument in der Fußnote Nr. 28. (leider kann man es nicht rauskopieren ;o) ).
Fazit: Wenn sich die Lage so darstellt, wie geschildert, würde ich persönlich die Sache ausfechten. Wenn ich deinen Text richtig interpretiere, ist gegenüber deinem Kameraden bereits ein Widerspruchsbescheid ergangen? Dann steht in der Rechtsmittelbelehrung, was er dagegen tun kann, üblicherweise ist das der Weg vor Gericht. Halte mich/uns auf dem Laufenden! ;o)
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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