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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 485931 | ||
Datum | 29.05.2008 14:43 MSG-Nr: [ 485931 ] | 18174 x gelesen | ||
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Geschrieben von Holger Dyckhoff ein Kamerad aus meiner Feuerwehr wurde bei einem Einsatz auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus geblitzt Ich oute mich mal. Ist mir im August 2006 auch passiert. Innerorts Tempo 50 / ich mit 65 geblitzdingst worden. Auf den ersten Brief habe ich als Antwort das Einsatzfax der Leitstelle und einen Brief der Stadt als Bestätigung für einen Feuerwehreinsatz und der damit auf §35 StVO resultierenden Sonderrechte geschickt. Antwort: Abgelehnt! Daraufhin habe ich mal zum Telefonhörer gegriffen und den Sachbearbeiter angerufen, warum er völlig unkommentiert meinen Einspruch abgewiesen hat. Er meinte er könne sich das nicht vorstellen, dass ein Feuerwehrmann auf der Anfahrt Sonderrechte hat. Also eine rein subjektive Entscheidung. Ich habe Ihm dann ein Akteneichen zu einem Fall durchgegeben welches einem Feuerwehrmann Sonderrechte zugesteht. Nach Rücksprache mit seinem Vorgesetztem war das Ding für mich folgenfrei erledigt. Viel Glück! Gruß Michael | ||||
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